Restrukturierung & Insolvenz

Sanierung und Insolvenz strukturiert zum Erfolg führen

Ob Schutzschirmverfahren, Eigenverwaltung oder Regelinsolvenz: Jedes Verfahren braucht einen klaren Plan und eine erfahrene Führung. Wir steuern Restrukturierungen und Insolvenzverfahren mit unternehmerischem Verständnis – für maximale Transparenz und die bestmögliche Lösung für alle Beteiligten.

FAQ

Antworten auf Ihre Fragen

Das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) ist ein vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren für Unternehmen, die zahlungsunfähig zu werden drohen, aber noch nicht zahlungsunfähig sind. Die Geschäftsführung bleibt im Amt und erarbeitet unter Aufsicht eines vorläufigen Sachwalters innerhalb von bis zu drei Monaten einen Sanierungsplan.

In der Eigenverwaltung behält die Geschäftsführung die Verfügungsbefugnis über das Unternehmen und wird von einem Sachwalter überwacht. In der Regelinsolvenz geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den Insolvenzverwalter über.

Das Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz (StaRUG) ermöglicht eine Sanierung außerhalb der Insolvenz: Ein Restrukturierungsplan kann mit Mehrheit der betroffenen Gläubiger angenommen werden, bevor Zahlungsunfähigkeit eintritt.

Ja. Ziel moderner Insolvenz- und Restrukturierungsverfahren ist häufig die Fortführung: Der Geschäftsbetrieb läuft weiter, Löhne sind über das Insolvenzgeld zunächst gesichert, und Sanierungsoptionen wie Insolvenzplan oder übertragende Sanierung bleiben offen.

Die Dauer hängt von Größe und Komplexität ab: Von der Antragstellung bis zur Eröffnung vergehen meist bis zu drei Monate, das eröffnete Verfahren dauert je nach Verwertung und Planlösung typischerweise zwischen einem und mehreren Jahren.

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