Früh handeln, bevor aus der Krise eine Insolvenz wird
Wirtschaftliche Schwierigkeiten kündigen sich selten über Nacht an. Wer früh handelt, erhält Chancen: auf Sanierung, auf Fortführung und auf den Erhalt von Arbeitsplätzen. Wir analysieren Ihre Situation, zeigen Handlungsoptionen auf und entwickeln mit Ihnen den richtigen Weg zurück in die Stabilität.
Antworten auf Ihre Fragen
Sobald Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung droht oder bereits eingetreten ist. Erste Warnzeichen sind anhaltende Liquiditätsengpässe, offene Verbindlichkeiten und eine negative Fortführungsprognose.
Ja. Je früher Sie handeln, desto größer ist der Handlungsspielraum für Sanierung oder Eigenverwaltung – und desto höher die Chance, das Unternehmen zu erhalten.
Häufig ja. Über Eigenverwaltung, Schutzschirmverfahren oder einen Insolvenzplan lässt sich der Geschäftsbetrieb in vielen Fällen fortführen und sanieren.
Bei Zahlungsunfähigkeit grundsätzlich unverzüglich, spätestens innerhalb von drei Wochen; bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen. Eine Verschleppung kann persönliche Haftung und Strafbarkeit auslösen.
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